Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV 224/10 des Bundesgerichtshofes werden der Klägerin auferlegt.
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