OLG Hamm - Urteil vom 11.01.2013
20 U 11/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 26.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 170/09

Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hinsichtlich des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Hamm, Urteil vom 11.01.2013 - Aktenzeichen 20 U 11/10

DRsp Nr. 2014/4050

Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hinsichtlich des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird in einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Ablauf der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einem Datum vor Ablauf der Kapitallebensversicherung angegeben, ein niedrigerer Beitrag nach Ablauf der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgewiesen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch im Falle bestehender Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach deren Ablauf nicht mehr leistungspflichtig ist, so ist ein Ablauf der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vor dem Ablauf der Kapitallebensversicherung vereinbart.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV 224/10 des Bundesgerichtshofes werden der Klägerin auferlegt.