BAG - Urteil vom 17.11.2011
5 AZR 409/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 6;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 392
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 14.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 451/09
ArbG Stade, vom 03.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 498/08

Auslegung von Arbeitsverträgen; Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Tarifsukzession

BAG, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 409/10

DRsp Nr. 2012/4707

Auslegung von Arbeitsverträgen; Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Tarifsukzession

Orientierungssätze: 1. Werden in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge genannt, sind jedenfalls die im Wege der Tarifsukzession folgenden Tarifverträge erfasst. 2. Vom TVöD abweichende Individualvereinbarungen zur Regelarbeitszeit sind bei der Vergütungsberechnung zu berücksichtigen.

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juni 2010 - 8 Sa 451/09 - aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Tarifentgelterhöhungen.