OLG München - Urteil vom 11.06.2015
23 U 3466/14
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
WM 2015, 2192
ZIP 2015, 1433
Vorinstanzen:
LG München I, vom 31.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen O 24890/12

Auslegung von Genussscheinbedingungen hinsichtlich der Beteiligung der Genussscheininhaber am Verlust der Gesellschaft

OLG München, Urteil vom 11.06.2015 - Aktenzeichen 23 U 3466/14

DRsp Nr. 2015/10392

Auslegung von Genussscheinbedingungen hinsichtlich der Beteiligung der Genussscheininhaber am Verlust der Gesellschaft

1. Genussscheinbedingungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen (BGH - II ZR 192/91 - 05.10.1992; BGH - II ZR 67/12 - 28.05.2013). 2. Die danach vorzunehmende objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragsparteien zu orientierende Auslegung hat von dem Wortlaut einer Klausel auszugehen. 3. Führt die objektive Auslegung der Genussscheinbedingungen auch unter Berücksichtigung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so ist die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB anzuwenden.