Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 24. November 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Widerklage in Höhe von 319,34 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
Die weitergehende Revision gegen das vorbezeichnete Urteil wird zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|