AG Bonn, vom 23.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 201 C 324/14
LG Bonn, vom 12.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 79/15
Ausschluss des Rechts des Vermieters zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung
BGH, Urteil vom 24.08.2016 - Aktenzeichen VIII ZR 261/15
DRsp Nr. 2016/16374
Ausschluss des Rechts des Vermieters zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung
Ist durch Auflauf eines Rückstands in der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a oder Nr. 3 Buchst. b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Juli 1970 - VIII ZR 12/69, ZMR 1971, 27, unter II 4).Nach § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB wird die Kündigung des Vermieters nur unwirksam, wenn durch unverzügliche Aufrechnung die gesamten Rückstände getilgt werden.Die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2BGB setzt eine vollständige Tilgung der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546aBGB innerhalb der dort genannten Frist voraus.BGB § 556 Abs. 3
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