LG Potsdam, vom 19.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 41/09
AG Nauen, vom 30.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 C 355/08
Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 319/09
DRsp Nr. 2010/17317
Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen
Eine Klage des Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen, die mangels Erteilung der fälligen Betriebskostenabrechnung Erfolg hat, ist lediglich "zur Zeit begründet", sodass der Vermieter auch noch nach Rechtskraft dieser Entscheidung mit einer Abrechnung die Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung schaffen und den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen damit nachträglich zu Fall bringen kann.
Der Senat beabsichtigt, die vom Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss nach § 552aZPO zurückzuweisen.