BVerwG - Urteil vom 13.07.2011
8 C 10.10
Normen:
KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; KWG § 37 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DZWiR 2011, 462
NZG 2011, 1223
Vorinstanzen:
VG Frankfurt am Main, vom 11.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 E 3941/06
VGH Hessen, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen VGH 6 A 1176/08

Auswirkungen einer Privatinsolvenz des Kommanditisten auf die Mitgliedschaft in der KG bei gleichzeitiger Eröffung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen; Konsequenzen des Ausscheidens aller Gesellschafter aus der Gesellschaft auf das Vermögen und den Bestand

BVerwG, Urteil vom 13.07.2011 - Aktenzeichen 8 C 10.10

DRsp Nr. 2011/16461

Auswirkungen einer Privatinsolvenz des Kommanditisten auf die Mitgliedschaft in der KG bei gleichzeitiger Eröffung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen; Konsequenzen des Ausscheidens aller Gesellschafter aus der Gesellschaft auf das Vermögen und den Bestand

1. Ein Kommanditist scheidet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen auch dann aus der Kommanditgesellschaft aus, wenn zugleich über das Vermögen der Kommanditgesellschaft selbst das Insolvenzverfahren eröffnet wird.2. Scheiden alle Gesellschafter bis auf einen aus einer Kommanditgesellschaft aus, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation, und ihr Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über.

Tenor

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen - insoweit unter Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2007 und des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. März 2010 - trägt die D.

Normenkette:

KWG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; KWG § 37 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I

Die Klägerin wendet sich gegen ein Verbot von Finanzkommissionsgeschäften.