b) Mietverhältnisse mit gemindertem Kündigungsschutz

Autoren: Thanner/Wiek

aa) Einliegerwohnraum

aaa) Anwendungsbereich

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Nach § 573a BGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem von ihm selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses i.S.d. § 573 BGB bedarf.

Bei der Anzahl der Wohnungen kommt es auf die baulichen Gegebenheiten an, nicht auf die Anzahl der Nutzer. Ein Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss und Obergeschoss und einer zusätzlichen Einliegerwohnung im Untergeschoss ist auch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen", wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.17)