b) Veräußerung des Mietobjekts durch den Insolvenzverwalter, § 111 InsO

Autor: Griebel

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Mit einer die Verwertung durch Verkauf erleichternden Sonderkündigungsmöglichkeit des Erwerbers soll die Veräußerung einer (möglicherweise unrentablen) Immobilie bzw. die schnellere Verfahrensbeendigung im freihändigen Verkauf - neben der Möglichkeit der Zwangsversteigerung nach §§ 172  ff. ZVG, 165 InsO - erreicht werden.

aa) Vorkaufsrecht des Mieters?

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Ein nach § 577 BGB bestehendes Vorkaufsrecht des Wohnungsmieters dürfte wegen der Spezialregelung des § 479 BGB (Ausschluss des Vorkaufsrechts in der Insolvenz) nicht gegeben sein.3)

Auch ein Vormietrecht des Mieters erlischt.4)


3)

Vgl. BGH, Urt. v. 14.04.1999 - VIII ZR 384/97, NJW 1999, 2045, für § 2b WoBindG.

4)

KG, Urt. v. 23.09.2010 - 8 W 46/10, MDR 2011, 218.

bb) Veräußerungsvorgang

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Die Veräußerung als Voraussetzung einer Kündigung durch den Erwerber nach § 111 Satz 1 InsO ist durch Verweis auf § 566 BGB der sachenrechtliche Vollzug mit Eintrag des Erwerbers im Grundbuch.

cc) Überlassung an Mieter

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