b) Voraussetzungen

Autor: Emmert

408b

Der Vermieter kann die Miete nach § 559e BGB erhöhen, wenn die in § 559e Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

aa) Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1a BGB

Voraussetzung ist zunächst die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1a BGB, also der Einbau oder die Aufstellung und die Inbetriebnahme einer Heizanlage in einem Gebäude, die die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt. Die Anlage muss zur Heizenergieerzeugung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

bb) Möglichkeit der Förderung mit öffentlichen Mitteln

408c

Weiterhin muss die Modernisierungsmaßnahme die Voraussetzungen für Zuschüsse durch öffentliche Haushalte dem Grunde nach erfüllen.