1. Die Beklagte ist seit Jahren Mieterin einer 42 qm großen Wohnung in München. Die Klägerin hat das Anwesen in dem sich die Mietwohnung befindet, im November 1979 erworben; sie ist aufgrund Auflassung vom 15. 11. 1979 am 29. 2. 1980 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|