Autor: Griebel |
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Sofern der Verwalter ein Nebenkostenguthaben für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung ermittelt, stellt dieses nach § 108 Abs. 3 InsO eine einfache Insolvenzforderung dar.5) Allerdings kann der Mieter im Ausnahmefall aufrechnen (s.o. § 46 Rdn. 191 mit Beispiel).
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