Durch Vertrag vom 01. März 1986 vermietete die Klägerin an den Beklagten noch in der Errichtung befindliche Gewerberäume zum Betrieb einer Apotheke mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab Bezugfertigkeit. In §
"Es verlängert sich jeweils um 5 Jahre (Option), wenn eine der Parteien nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht."
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|