Die Revision gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz vom 25. April 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 wurde der Kläger zum Zwangsverwalter des im Grundbuch des Amtsgerichts Görlitz von Görlitz auf Blatt bestellt, das an den Beklagten verpachtet war. Am 12. August 2004 erhielt der Beklagte im Zwangsversteigerungsverfahren über das genannte Grundstück den Zuschlag. Die Zwangsverwaltung wurde mit Beschluss vom 24. September 2004 aufgehoben. Im Beschluss heißt es:
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