Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters
OLG Bamberg, Urteil vom 06.06.2003 - Aktenzeichen 6 U 20/03
DRsp Nr. 2004/15058
Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters
»Die Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages, nicht mit dem Zeitpunkt einer späteren Räumung. Auch die Verpflichtung des Vermieters, die Wegnahme der Einrichtung nach Rücknahme der Mietsache zu gestatten, endet nach sechs Monaten ausgehend vom Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mietvertrages und nicht ab dem Zeitpunkt der Wiedererlangung des Besitzes an dem Vertragsobjekt.«