BGH - Beschluss vom 10.05.2016
VIII ZR 97/15
Normen:
ZPO § 282 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 2; ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Alt.; ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 536a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 10.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 237 C 375/13
LG Berlin, vom 16.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 S 138/14

Begründung eines mietrechtlichen Schadenersatzanspruchs mit einem Asbestfaseraustritt aus den Schnittkanten bei der Überlassung der Mietsache bereits verlegter Fußbodenplatten; Nichtberücksichtigung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels einer Partei wegen dessen Zurückweisung in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen; Fristsetzung zur Einzahlung des Auslagenvorschusses

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - Aktenzeichen VIII ZR 97/15

DRsp Nr. 2016/10155

Begründung eines mietrechtlichen Schadenersatzanspruchs mit einem Asbestfaseraustritt aus den Schnittkanten bei der Überlassung der Mietsache bereits verlegter Fußbodenplatten; Nichtberücksichtigung eines Angriffs- oder Verteidigungsmittels einer Partei wegen dessen Zurückweisung in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen; Fristsetzung zur Einzahlung des Auslagenvorschusses

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird das Urteil der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 16. März 2015 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 92.458,63 € festgesetzt; davon entfallen 55.117,83 € auf den Kläger zu 1, weitere 22.000 € auf die Klägerin zu 2, und weitere 15.340,80 € auf beide Kläger.

Normenkette:

ZPO § 282 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 2; ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Alt.; ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 536a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe

I.