LG Hamburg - Beschluss vom 11.09.1995 311 O 183/95
Normen:
GKG § 16 Abs. 1, § 12 Abs. 1 ; ZPO §§ 3, 9 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 287
Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
LG Hamburg, Beschluss vom 11.09.1995 - Aktenzeichen 311 O 183/95
DRsp Nr. 2001/10174
Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Der Wert des Streitgegenstandes für eine Klage gegen den Vermieter auf Ausführung von Instandsetzungsarbeiten ist nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der möglichen Mietminderung zu bemessen.
Normenkette:
GKG § 16 Abs. 1, § 12 Abs. 1 ; ZPO §§ 3, 9 ;
Gründe:
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