Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 2010 - auch im Kostenpunkt - aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 14. Oktober 2009 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien gemäß Mietvertrag vom 3. Mai 2007 über die zu Wohnzwecken vermietete Nutzungseinheit Nr. im Hause P. straße in B., 2. OG rechts, mit einer Wohnfläche von 74,58 qm zum 31. Juli 2009 beendet ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen
Die Klägerin ist Mieterin einer preisgebundenen Wohnung der Beklagten in B. .
In § 2 Abs. 1 des Mietvertrags der Parteien vom 3. Mai 2007 heißt es:
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