Die Berufung des Klägers gegen das am 9.1.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 15. Kammer für Handelssachen- (Az.: 3-15 O 61/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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