I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Mieterin Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung nicht an sie, sondern an andere Mieter auf demselben Gelände vermieteter Parkplätze sowie Ersatz des Schadens, der ihr infolge der auf die Vorenthaltung der Parkplätze gestützten Mietminderung im Mietverhältnis mit einem dort ansässigen Baumarkt entstanden ist. Nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe des Mietobjekts erklärten die Parteien, nachdem sie hierüber zunächst streitig verhandelt hatten, den Rechtsstreit hinsichtlich des Unterlassungsantrags in der Hauptsache für erledigt. Wegen des weiteren erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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