LG Saarbrücken - Urteil vom 25.07.1997
13 BS 87/97
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
WuM 1998, 689
Vorinstanzen:
AG Sulzbach - Urteil vom 28.01.1997 - 5 C 40/96 -,

Beseitigung von Nikotinablagerungen

LG Saarbrücken, Urteil vom 25.07.1997 - Aktenzeichen 13 BS 87/97

DRsp Nr. 2001/10227

Beseitigung von Nikotinablagerungen

Da das Rauchen Teil der privaten Lebensgestaltung des Mieters ist, der er in den angemieteten Räumen ungehindert nachgehen darf, besteht nach Ende des Mietverhältnisses kein Anspruch des Vermieters wegen der unterlassenen Beseitigung von Nikotinverfärbungen der Tapeten. Dies gilt auch dann, wenn dies auf übermäßigen Nikotingenuß zurückzuführen ist.

Normenkette:

BGB § 536 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist gemäß den §§ 511, 511 a, 516, 518 und 519 ZPO zulässig, aber unbegründet.

Die Kammer folgt, wie in der mündlichen Verhandlung vom 27.6.1997 im Einzelnen dargelegt worden ist, den Gründen des angefochtenen Urteils im vollen Umfang. Deshalb wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO von der Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen abgesehen und auf die Gründe des angefochtenen Urteils in vollem Umfang Bezug genommen Ergänzend ist lediglich folgendes auszuführen: