Auf die Revision der Beklagten und ihrer Streithelferin wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 19. Juli 2007 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin, eine Autovermieterin, verlangt von der Beklagten Zahlung restlicher Mietwagenkosten.
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