Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 30. November 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Mennemeyer Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin bewilligt.
Streitwert: 5.134,56 €
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