BGH - Beschluss vom 18.06.2013
VIII ZR 2/13
Normen:
BGB § 558;
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, vom 13.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 83 C 94/11
LG Itzehoe, vom 30.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 S 30/12

Bestimmung des Zeitpunkts für das Vorliegen einer intransparenten Kopplung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem anderweitigen Angebot auf Vertragsänderung als klärungsbedürftige Rechtsfrage

BGH, Beschluss vom 18.06.2013 - Aktenzeichen VIII ZR 2/13

DRsp Nr. 2013/19417

Bestimmung des Zeitpunkts für das Vorliegen einer intransparenten Kopplung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem anderweitigen Angebot auf Vertragsänderung als klärungsbedürftige Rechtsfrage

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Revision durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.

2.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 480 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 558;

Gründe