Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 29. Juni 2011 wird auf Kosten des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Für die Rechtsanwaltskosten beträgt der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens 73.500 €.
I.
Der Beteiligte zu 1 ist Insolvenzverwalter über das Vermögen von Dr. M. P. , der mit seinem Bruder, dem Beteiligten zu 2, zu je 1/2 Miteigentümer des im Beschlusseingang bezeichneten Grundbesitzes ist. Die Grundstücke sind u.a. mit einem Nießbrauch für deren Vater und dessen Ehefrau belastet.
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