Auf die Rechtsmittel des Gläubigers werden die Beschlüsse der 14. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 16. September 2009 und des Amtsgerichts München vom 4. März 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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