Die Klägerin ist am 30. Dezember 1976 im Krankenhaus in ... gesund geboren worden. Ihre Mutter hatte seit Juni 1973 im Hause der Zweitbeklagten in ... eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag war auch der Erstbeklagte als Vermieter genannt. Unterzeichnet hatte den Mietvertrag auf der Vermieterseite jedoch nur die Zweitbeklagte (Hülle GA Bl. 41). Die Wasserversorgung des Hauses erfolgte damals ausschließlich durch einen hauseigenen Brunnen.
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