Autor: Emmert |
Gemäß § 559e Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter die Miete grundsätzlich um 10 % der für die einzelne Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Der Begriff der Kosten ist derselbe wie in § 559 BGB.
Soweit die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe umgelegt werden sollen, ist §
Aus §
Kann der Vermieter den Nachweis nicht erbringen, kann er gem. §
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|