d) Durchführung der Wirtschaftlichkeitsberechnung

Autor: Emmert

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Ziel der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zunächst die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens durch Gegenüberstellung von laufenden Aufwendungen und Erträgen nach § 31 der II. BV und damit die Feststellung, welche Kostenmiete erforderlich ist, um diese Deckung herbeizuführen. Das Bauvorhaben ist dann wirtschaftlich, wenn die laufenden Aufwendungen durch die Erträge gedeckt werden (§ 31 Abs. 3 der II. BV).

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Die Durchschnittsmiete wird gem. §§ 8a WoBindG, 3 NMV 1970 aus dem nach Abzug der Vergütungen i.S.v. § 31 Abs. 1 Satz 1 der II. BV vom Gesamtbetrag der laufenden Aufwendungen verbleibenden Restbetrag und dessen Teilung durch die Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit eine Jahresquadratmetermiete und nach Verteilung auf die Monate eine monatliche Quadratmetermiete gebildet.