d) Modernisierung

Autor: Griebel

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Der Zwangsverwalter hat das Recht, die Mietsache zu modernisieren und instandzusetzen, an eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bleibt er aber gebunden.1)

Praxistipp:

Ein vollständiger Umbau und eine Nutzungsänderung durch den Zwangsverwalter sind aber nicht möglich und auch nicht durch das Vollstreckungsgericht genehmigungsfähig.2)


1)

LG Berlin, Urt. v. 14.04.1997 - 62 S 583/96, GE 1997, 1107.

2)

BGH, Beschl. v. 10.12.2004 - IXa ZB 231/03, NZM 2005, 156.