Autor: Griebel |
Der Zwangsverwalter hat das Recht, die Mietsache zu modernisieren und instandzusetzen, an eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bleibt er aber gebunden.1)
Praxistipp:Ein vollständiger Umbau und eine Nutzungsänderung durch den Zwangsverwalter sind aber nicht möglich und auch nicht durch das Vollstreckungsgericht genehmigungsfähig.2) |
1) | LG Berlin, Urt. v. 14.04.1997 - |
2) | BGH, Beschl. v. 10.12.2004 - IXa ZB 231/03, NZM 2005, 156. |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|