d) Parabolantenne aufgrund erhöhten Informationsinteresses

Autor: Emmert

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Ein Anspruch des Mieters auf Duldung einer Parabolantenne kommt trotz Kabelanschluss dann in Betracht, wenn der Mieter sich auf ein über den Durchschnittsfall hinausgehendes Informationsinteresse berufen kann.

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Insbesondere ausländische Mieter können die Installation einer Parabolantenne trotz vorhandener Verkabelung verlangen, wenn sie über Kabel keinen heimatsprachigen Sender empfangen können.18)

Selbst der Empfang nur eines heimatsprachigen Programms via Kabel beschränkt die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit im Hinblick auf weitere (im konkreten Fall türkische) Programme, die über Satellit empfangbar wären; diese Beschränkung bedarf der Rechtfertigung durch entgegenstehende Eigentümerinteressen.19) Dies gilt aber nicht mehr, wenn das vorhandene Breitbandkabel nur einen der gewünschten ausländischen Sender anbietet, während über Satellit 50 Sender empfangen werden können, andererseits aber die Informationsfreiheit des ausländischen Mieters durch zahllose Internetangebote der ausländischen Fernsehsender gewährleistet ist.20)