Darlegungs- und Beweislast bei einem Brandschaden in einer Mietwohnung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - Aktenzeichen 24 U 137/01
DRsp Nr. 2004/9006
Darlegungs- und Beweislast bei einem Brandschaden in einer Mietwohnung
»1. Der Vermieter muss bei einem Brandschaden ihm zuzurechnende Ursachen ausräumen und beweisen, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt, wobei dem Vermieter ein Anscheinsbeweis dienlich sein kann. 2. Bei leicht fahrlässiger Brandverursachung kommt dem Mieter der Regressverzicht der Feuerversicherung des Vermieters zugute. «