1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 10.01.2023 (
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 10.01.2023 (
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe in Ziff. 1. des Tenors des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 10.01.2023 (
Die Zwangsvollstreckung aus der Kostenentscheidung kann der Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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