dd) Bereicherungsanspruch bei nicht bestehender Räumungsverpflichtung?

Autor: Griebel

204

Sofern der Verwalter trotz nicht bestehender Verpflichtung die Mietsache in vertragsgemäßem Rückstand zurückgibt, also erhebliche Aufwendungen für die ordnungsgemäße Rückgabe getätigt hat, ist fraglich, ob nicht die Masse einen Bereicherungsanspruch gegenüber dem Vermieter hat, wenn diese Maßnahmen in Unkenntnis der Rechtslage erfolgt sind und der Vermieter diesbezüglich nur einfacher Insolvenzgläubiger gewesen wäre.

Bei Kenntnis ist ein Anspruch zu verneinen, da der Verwalter dann ein eigenes Geschäft geführt hat.21)


21)

BGH, Urt. v. 16.05.1988 - IX ZR 276/87, NJW 1988, 3264.