Autor: Emmert |
Will der Mieter die ihm vom Vermieter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei seinem Vorsteuerabzug berücksichtigen, ist er gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG darauf angewiesen, dass ihm eine den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entsprechende Rechnung hierüber ausgestellt wird. Der Mietvertrag selbst genügt diesen Anforderungen als sogenannte "Dauerrechnung", wenn er die nach § 14 Abs. 4 UStG, Abschnitt 183 Abs.
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