ee) Mehrere Mieter

Autor: Griebel

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Wenn bei einem Mietverhältnis mit mehreren Mietern der nicht insolvente Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt, haftet die Masse wegen der Unteilbarkeit der Leistung nach § 431 BGB gesamtschuldnerisch auf Rückgabe. Die Besitzaufgabe des insolventen Mieters führt nicht zum Erlöschen des Herausgabeanspruchs, da der Vermieter von beiden Mietern die Herausgabe verlangen kann.22)


22)

BGH, Beschl. v. 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95, NJW 1996, 515.