ee) Zeitlicher Geltungsbereich des Mietspiegels

Autor: Emmert

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Der Mietspiegel erlangt mit seiner Erstellung Gültigkeit, wobei Erstellung hier Fertigstellung meint. Je nach Aufstellungsverfahren ist hierbei zu unterscheiden: Wird der Mietspiegel von der Gemeinde erstellt, ist der Mietspiegel erstellt, sobald ihn das mit der Erstellung beauftragte Amt als endgültige Fassung vorlegt oder er in einem von der Gemeinde zur Erstellung einberufenen Arbeitskreis als endgültige Fassung mehrheitlich akzeptiert wurde.29)

Haben die Interessenverbände den Mietspiegel erstellt, so erlangt er Gültigkeit, wenn sowohl über den Inhalt der Mietpreisübersicht wie auch über den Textteil zwischen den Beteiligten Einvernehmen herrscht.30)

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Auch wenn die Gemeinde den Mietspiegel erstellt, ist zu seiner Gültigkeit kein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich,31)

wie denn auch der Gesetzgeber selbst davon ausgeht, dass die Erstellung eines Mietspiegels kein rechtsförmliches Verfahren ist.32) Überhaupt ist die Veröffentlichung des Mietspiegels keine Voraussetzung für seine Gültigkeit.33) So kann ein Mieterhöhungsverlangen auch mit den Daten eines noch nicht veröffentlichten Mietspiegels wirksam begründet werden, wenn der Vermieter seinerseits im Mieterhöhungsverlangen diese Daten dem Mieter nunmehr offenlegt.