Der Beschwerde der Klägerin wird stattgegeben.
Das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2007 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gegenstandswert: 137.668,17 €
I.
Die Klägerin nimmt den beklagten Architekten auf Schadensersatz in Anspruch.
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