Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 14. Dezember 1992 aufgehoben.
2.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 25 des Landgerichts Berlin vom 16. Oktober 1991 wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelinstanzen.
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