Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen -Grundbuchamt - vom 3. März 2015 wird zurückgewiesen.
I.
Als (Mit-) Eigentümer einer Gebäude- und Freifläche sind im Grundbuch mehrere Personen eingetragen, darunter der bezeichnete Schuldner mit einem Anteil von 186,5/1.000.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|