KG - Beschluss vom 15.06.2000
16 RE-Miet 9892/99
Normen:
BGB § 549a ;
Fundstellen:
NZM 2000, 861
WuM 2000, 480
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 64 S 239/99
AG Berlin-Köpenick, - Vorinstanzaktenzeichen 15 C 19/99

Eintritt des Hauseigentümers in einen durch den Hausverwalter abgeschlossenen Mietvertrag

KG, Beschluss vom 15.06.2000 - Aktenzeichen 16 RE-Miet 9892/99

DRsp Nr. 2000/8144

Eintritt des Hauseigentümers in einen durch den Hausverwalter abgeschlossenen Mietvertrag

Vorlegungsfrage: Tritt der Eigentümer eines Hauses analog § 549 a BGB in den Mietvertrag seines gewerblichen Hausverwalters mit einem Mieter ein, wenn der Hausverwalter aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer zum Abschluss des Mietvertrages berechtigt war?Ein Rechtsentscheid in dieser Frage ergeht nicht.

Normenkette:

BGB § 549a ;

Gründe:

I. Der Kläger ist seit dem 9. Oktober 1998 Eigentümer des Hausgrundstücks E. in B. Er erwarb das Grundstück aufgrund eines notariellen Kaufvertrags vom 6. Juli 1998 von Frau ..., die ihrerseits nach Rückübertragung der Eigentumsrechte in einem Restitutionsverfahren seit dem 5. März 1998 Eigentümerin des Grundstücks war. Vor Frau ... war die Streithelferin Eigentümerin des Grundstücks aufgrund einer Zuordnung durch den zuständigen Oberfinanzpräsidenten gewesen. Nach der Rückübertragung auf Frau ... verwaltete die Streithelferin das Hausgrundstück in deren Auftrag bis zum Übergang von Nutzen und Lasten auf den Kläger am 1. September 1998.