BGH - Urteil vom 25.07.2012
XII ZR 22/11
Normen:
BGB § 566 Abs. 1; BGB § 566a; BGB § 568;
Fundstellen:
DNotZ 2012, 940
MietRB 2012, 288
NZM 2012, 681
WM 2013, 1089
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 58/09
KG Berlin, vom 27.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 152/09

Eintritt eines Erwerbers eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch eines Veräußerers auf Leistung der Kaution

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - Aktenzeichen XII ZR 22/11

DRsp Nr. 2012/16983

Eintritt eines Erwerbers eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch eines Veräußerers auf Leistung der Kaution

Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 141, 160 = NJW 1999, 1857).

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 27. Januar 2011 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 566 Abs. 1; BGB § 566a; BGB § 568;

Tatbestand

Die Kläger verlangen als frühere Eigentümer und Vermieter von Gewerberäumen von dem Beklagten als Mieter Leistung einer Kaution an die neue Eigentümerin (im Folgenden: Erwerberin).

Mit Vertrag vom 18. Juni 1996 vermieteten die Kläger an den Beklagten Gewerberäume zur Nutzung als Rechtsanwaltspraxis.

In § 6 des Vertrages vereinbarten die Parteien u. a.: