Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. September 2011 aufgehoben und teilweise wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 31. August 2010 teilweise abgeändert.
Die auf Räumung des im Hausanwesen Wiesenstraße 2 in Karlsruhe gelegenen Ladengeschäfts gerichtete Klage wird abgewiesen.
Die Berufung wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt wurde, das im Hausanwesen Wiesenstraße 2 in Karlsruhe gelegene Ladengeschäft an den Kläger herauszugeben.
Wegen des Zahlungsantrags wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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