I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sowie zwei weitere Personen sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Diese besteht aus 13 Reihenhäusern, die den Beteiligten dieses Verfahrens gehören, und einem Zweifamilienhaus.
Die Antragsteller beabsichtigen, das Dach ihres Reihenhauses zu erneuern. Dabei wollen sie eine bessere Isolierung einbauen und anstelle von Bitumen Eternit oder Naturschiefer verwenden. Dadurch würde das Dach etwa 5 cm höher und in der Farbe von den übrigen Dächern abweichen.
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