Erhaltung des Mietminderungsrechts trotz Weiterzahlung der Miete
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 13 U 31/97
DRsp Nr. 1999/4279
Erhaltung des Mietminderungsrechts trotz Weiterzahlung der Miete
Zur Erhaltung des Mietminderungsrechts des Mieters, der einen Mangel der Mietsache rügt und über einen längeren Zeitraum die ungekürzte Miete gezahlt hat, weil er vom Vermieter, der die Mangelbeseitigung zugesagt hat, immer wieder vertröstet wird, ist ein ausdrücklicher Vorbehalt erforderlich, durch den dem Vermieter deutlich wird, daß der Mieter nicht auf die Mietminderung verzichten will.