Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 19. September 2014 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.665,20 € festgesetzt.
I.
Der weitere Beteiligte ist Verwalter in dem am 22. Juni 2010 beantragten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Am 3. Mai 2013 beantragte er eine Vergütung in Höhe von 17.200,92 €. Mit Beschluss vom 26. Januar 2014 setzte das Insolvenzgericht seine Vergütung auf 13.535,72 € fest. Der Beschluss wurde nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts am 31. Januar 2014 mit folgendem Wortlaut im Internet öffentlich bekanntgemacht:
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