Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock - 1. Familiensenat - vom 18. März 2021 wird auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 237.485 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer von der Enkeltochter der am 27. April 2020 verstorbenen ursprünglichen Antragstellerin (im Folgenden: Erblasserin) erklärten Antragsrücknahme in einem Güterrechtsverfahren.
In diesem Verfahren begehrte die Erblasserin von ihrem getrenntlebenden Ehemann (im Folgenden: Antragsgegner) die Übertragung von Miteigentumsanteilen an näher beschriebenen Grundstücken, Zahlung und Herausgabe von bestimmten Unterlagen.
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