BFH, Urteil vom 07.04.1992 - Aktenzeichen VI R 113/88
DRsp Nr. 1996/11427
Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen
»Bei der Ermittlung der auf Dienstreisen entfallenden Kfz-Kosten kann der Steuerpflichtige einen Teilnachweis der ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen erbringen und weitere dem Grunde nach feststehende Aufwendungen schätzen lassen. Dabei darf das FA von den für den Steuerpflichtigen ungünstigsten Umständen ausgehen.«