OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.05.2013
I-24 U 178/12
Normen:
BGB § 398; BGB § 535;
Fundstellen:
MDR 2014, 17
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 13.09.2012

Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Leasingvertrages

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen I-24 U 178/12

DRsp Nr. 2014/1866

Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Leasingvertrages

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.09.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichter - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.111,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 15.386,03 EUR

Normenkette:

BGB § 398; BGB § 535;

Gründe

A