I. Der Kläger verlangt von den Beklagten die Erstattung von Anwaltskosten.
Der in G. ansässige Kläger machte gegen die Beklagten vor dem 15 Kilometer entfernten Amtsgericht in S. 929,16 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Mahnkosten geltend. In diesem Rechtsstreit ließ er sich durch einen Anwalt seines Vertrauens vertreten, der seine Kanzlei in dem von dem Amtsgericht 235 Kilometer entfernten E. unterhält.
Das Amtsgericht hat die Beklagten entsprechend dem Klageantrag verurteilt und ihnen die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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